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Beitragsordnung

der Unternehmergemeinschaft „Menden Plus“ e.V.

Die Mitgliederversammlung des Vereins hat gemäß § 10 der Satzung die am 11. Mai 2015 in Kraft gesetzte Beitragsordnung am 11. Mai 2015 in folgender Fassung beschlossen:

1.
a) Der Jahresbeitrag beträgt 240,00 Euro
b) Betriebe mit nur einem Inhaber (Kleinstbetriebe ohne Angestellte) erhalten eine Ermäßigung auf 120,00 Euro
c) Sind in einer Gemeinschaft 2 verschiedene Betriebe mit dem jeweils anderen Partner als Inhaber, so erhält der 2. Betrieb eine Ermäßigung von 50 %
d) Privatpersonen, die dem Vereinszweck entsprechend aktiv werden möchten zahlen einen Jahresbeitrag von 120,00 Euro
e) Für den Fall, dass die Unternehmergemeinschaft „Menden Plus e.V.“ umsatzsteuerpflichtig werden sollte, erhöht sich der Beitrag um die gesetzliche Mehrwertsteuer.
f) Jedes Mitglied erhält über den Mitgliedsbeitrag eine Rechnung.


2.
Der Beitrag ist in halbjährlichen Raten zu entrichten und ist fällig jeweils am
15.Mai und 15.November eines jeden Jahres.
Der Beitrag ist durch Lastschrifteinzug zu entrichten, eine entsprechende Einzugsermächtigung ist von jedem Mitglied zu erteilen.
Für Mitglieder, die während des laufenden Geschäftsjahres (Kalenderjahres) eintreten, beginnt die Beitragspflicht mit Beginn des Beitrittsmonats. Es hat für jeden Teilmonat des Quartals jeweils 1/12 des Jahresbeitrags zu entrichten.

3.
Bei Mitgliedern, die während des laufenden Geschäftsjahres (Kalenderjahres) ausscheiden, richtet sich die restliche Beitragszahlung gemäß §5 der Satzung.

4.
Diese Beitragsordnung tritt am 11.Mai 2015 in Kraft.